Traktor für Fahrstunden der Töchter

Meine Töchter machen gerade den T-Führerschein. Für die praktischen Fahrstunden könnte ich meinen eigenen Traktor mit Anhänger zur Verfügung stellen. Der Traktor hat ein grünes Nummernschild. Würde ich dadurch die Kfz-Steuerbefreiung gefährden?

Im Kommentar zum Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) heißt es dazu: „Die Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung sind der beruflichen Ausbildung bzw. Fortbildung in der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Die Verwendung von nach § 3 Nr. 7 KraftStG steuerbefreiten land- oder forstwirtschaftlichen...