Stille Reserven nicht aufgedeckt?

Im Jahr 2004 habe ich meinen landwirtschaftlichen Betrieb auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) übertragen. Diese GbR gehört zu gleichen Teilen meinen zwei Kindern. Jetzt wollen meine Kinder das Erbe auseinanderrechnen. Ich habe gehört, dass die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden, wenn die Flächen jeweils größer als 3.000 m2 sind. Stimmt das?

Ihre Kinder haben eine landwirtschaftliche Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR) gegründet und von Ihnen den Betrieb erhalten. Die GbR tritt sozusagen in Ihre Fußstapfen. Setzt sich jetzt die GbR in der Weise auseinander, dass jedes Kind mehr als...