Stille Reserven nicht aufgedeckt?
Im Jahr 2004 habe ich meinen landwirtschaftlichen Betrieb auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) übertragen. Diese GbR gehört zu gleichen Teilen meinen zwei Kindern. Jetzt wollen meine Kinder das Erbe auseinanderrechnen. Ich habe gehört, dass die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden, wenn die Flächen jeweils größer als 3.000 m2 sind. Stimmt das?