Steuern bei Erbbaurechten für Ökodorf

Leserfrage: Ich (78) möchte meinen Hof übergeben und rund um die Hofstelle Wohngebäude bauen, mit Erbbaurecht auf den Bauflächen. Ist es sinnvoll, vorher die steuerliche Betriebsaufgabe zu erklären?

Wochenblatt-Leser Berthold N. fragt: Ich (78) möchte meinen Hof an meinen Sohn übergeben und rund um die Hofstelle Wohngebäude im Sinne der Ökodorfbewegung bauen. Auf den benötigten Bauflächen will ich ein Erbbaurecht bestellen. Ist es sinnvoll, vor Beginn der Maßnahmen die steuerliche Betriebsaufgabe zu erklären? Sollte ich die betroffenen Flächen oder den ganzen Betrieb ins Privatvermögen nehmen? Welche Rolle spielt der jeweilige Zeitpunkt?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Beabsichtigen Sie, rund um die Hof­stelle Erbbaurechte zu bestellen, so sollten Sie dabei zwei Dinge bedenken. Zum einen ist es aus steuerlichen Gründen – wollen Sie eine Entnahme der Flächen aus dem Betriebsvermögen vermeiden – zulässig, nur für maximal 10 % der Fläche Erbbaurechte zu bestellen. Das wären in Ihrem Falle maximal 4500...