Steuerfrei vererben

Leserfrage: Ich bin Eigentümer eines kleinen landwirt­schaft­lichen Betriebes und zwei Mietwohnungen in Hofgebäuden. Die Ackerflächen sind verpachtet. Nach meinem Tod soll erst meine Frau, danach mein Sohn alles erben.

Wochenblatt-Leser Ludwig S. fragt: Ich bin Eigentümer eines kleinen landwirt­schaft­lichen Betriebes und bewohne mit meiner Frau die Betriebs­leiterwohnung. Zudem befinden sich zwei Mietwohnungen in Hofgebäuden im Privat­eigen­tum. Die Ackerflächen sind seit 20 Jahren verpachtet und im Betriebsvermögen. Nach meinem Tod soll erst meine Frau, danach mein Sohn, unser einziges Kind, alles erben. Sind die Übertragungen steuerfrei mög­lich? Wenn nicht, wie ist vorzugehen, um die Steuer­lasten gering zu halten?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Wenn Sie Ihre Frau per Testament zur Alleinerbin bzw. zur Vorerbin bestimmen, erbt Ihre Ehefrau den ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb, ohne dass Einkommensteuer anfällt. Die Flächen verblieben...