Steuerbefreiung für PV-Anlage auf Scheunen

Leserfrage: Gilt die Steuerbefreiung für 30-kWp-PV-Anlagen auch für Scheunen und andere Nebengebäude?

Wochenblatt-Leser Clemens G. in B. plant eine Photovoltaik (PV)-Anlage auf seinem Scheunendach. Die Anlage soll im nächsten Jahr in Betrieb gehen und unter 30 kWp bleiben. In einem Beitrag hieß es, dass die Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp auf Häusern und Nebengebäuden in Betracht kommt. Nun habe ich gehört, dass eine Scheune nicht dazu gehört. Ich meine, dass eine Scheune ein Nebengebäude ist. Was stimmt?

Steuerberater Arno Ruffer, WLV, nimmt...