Statt Barlohn Gutscheine?

Ich beziehe Witwenrente, erhalte Barrente vom Sohn (Hofübernehmer) und erziele Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung. Weil ich für 2012 erstmals Einkommensteuer zahlen musste, möchte ich zukünftig nur noch als Minijobberin arbeiten. Mein Chef meinte, es sei möglich, bis 450 €/Monat als Gehalt auszuzahlen. Den Rest könnte er mir als steuerfreie Einkaufsgutscheine zukommen lassen. Richtig?

Kleine Aufmerksamkeiten zum Geburtstag, Jubiläum, Namenstag, Hochzeit sind bis zu einer Freigrenze von 40 € (= brutto einschließlich MwSt.) steuer- und sozialversicherungsfrei. Solche Aufmerksamkeiten können Blumen, Pralinen, Bücher, Wein oder Sekt sein. Bei mehreren solchen Anlässen pro Jahr kann man die Freigrenze mehrfach nutzen. Liegt der...