Wie Sie richtig ausführen, ist der Verkauf des gebrauchten Treckers steuerpflichtig. Der Verkaufsbetrag (einschließlich Mehrwertsteuer) ist eine Betriebseinnahme. Den Restbuchwert buchen Sie als Betriebsausgabe aus.
Im selben Wirtschaftsjahr haben Sie im Februar einen neuen Trecker erworben. Diese Anschaffung ist mit dem Netto-Betrag zu aktivieren, das heißt die Mehrwertsteuer ist eine Betriebsausgabe und der Netto-Betrag ist über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, regelmäßig zwölf Jahre bei neuen Treckern, abzuschreiben.
Unabhängig davon können Sie bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (Wirtschaftswert bis 125.000 €, Gewinn bis 100.000 €) eine Sonderabschreibung von 20 % vom Netto-Betrag des gekauften Schleppers vornehmen. Die degressive Abschreibung (= Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen) ist nur für Anschaffungen zulässig, die vor dem 1. Januar 2011 getätigt wurden.