Wochenblatt-Leser Holger E. fragt: Ich habe vor zehn Jahren eine Photovoltaik-Anlage für 148.500 € gekauft. Die Anlage hat im Jahr 2021 einen Buchwert von 87.862 € und jährliche Einnahmen von etwa 11.000 €. Wie wird der Wert der Anlage bei einer Schenkung bewertet?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Die Photovoltaik-Anlage ist ein Gewerbebetrieb. Gewerbebetriebe können mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet werden.
- Danach wird die Summe der Betriebsergebnisse der letzten drei Wirtschaftsjahre nach Abzug eines pauschalen Ertragsaufwandes von 30 % angesetzt.
- Im nächsten Rechenschritt wird der Durchschnittsertrag ermittelt, der sich aus der Summe der Betriebsergebnisse geteilt durch drei Wirtschaftsjahre ergibt. Weil wir lediglich Ihre Einnahmen aus der PV-Anlage kennen, nicht jedoch das Betriebsergebnis, können Sie überschlägig in Ihrem Fall 7700 € ansetzen (11.000 € abzgl. 30 %).
- Der so ermittelte durchschnittliche Jahresertrag wird mit 13,75 kapitalisiert oder wahlweise mit einem selbst ermittelten Kapitalisierungsfaktor.
- Der Kapitalisierungsfaktor von 13,75 gilt nicht, wenn der gemeine Wert der Photovoltaik-Anlage unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten in einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für die steuerlichen Zwecke üblichen Methode ermittelt wird.
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(Folge 42-2023)