Scheidung: Abfindung schenkungsteuerpflichtig?

Leserfrage: Muss bei einer im Ehevertrag vereinbarten Geldzahlung statt Unterhalt diese versteuert werden?

Wochenblatt-Leser Markus C. in S. fragt: Meine Frau und ich lassen uns scheiden. In unserem vor Beginn der Ehe geschlossenen Ehevertrag haben wir uns auf eine Geldzahlung als Abfindung für den nachehelichen Unterhalt geeinigt, die erst im Falle der tatsächlichen Ehescheidung von mir zu zahlen ist. Im Gegenzug muss ich keinen Unterhalt zahlen. Muss meine Exfrau dann die Abfindung versteuern?

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Klaus Sahorsch, Dr. von der Hardt und Partner mbB Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Münster, nimmt Stellung: Eine Schenkung unterliegt als freigebige Zuwendung der Schenkungsteuer, soweit Ihre Frau bzw. Exfrau (Beschenkte) dadurch auf Ihre (Schenker) Kosten bereichert wird.

Schenkung bei Verzicht auf Gegenleistung

Eine Schenkung ist also nur anzunehmen, soweit eine Zuwendung (hier Ihre Geldleistung als Abfindung) nicht mit einer Gegenleistung (hier der Verzicht Ihrer Frau auf den...