Reinvest in 6b-Fonds?

Beim Verkauf einer Hofstelle werden regelmäßig stille Reserven aufgedeckt, die man sofort versteuern muss oder in eine 6b-Rücklage einstellen kann. Ein Kammermitarbeiter meinte, das Finanzamt erkenne auch einen 6b-Fonds als Reinvest an. Ist das richtig?

Werden Flächen des landwirtschaftlichen Betriebes verkauft, so ist in der Tat der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis einerseits und dem Buchwert (in der Regel die achtfache Ertragsmesszahl) andererseits als Gewinn zu versteuern. Die sofortige...