Wochenblatt-Leser Michael R. in H. fragt: Wir haben einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb mit mehreren Ferienwohnungen und wollen jetzt zusätzlich Frühstück anbieten. Können wir dafür Räume des Wohnhauses, das sich im Privatvermögen befindet, an den Betrieb „Ferienwohnungen“ vermieten, ohne steuerlich Probleme zu bekommen?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Befinden sich die Ferienwohnungen im steuerlichen Betriebsvermögen, sodass Sie private Räume für den Betrieb „Ferienwohnung“ nutzen würden, käme es tatsächlich zu steuerlichen „Problemen“, weil Sie diese Räume zum Verkehrswert (steuerlich Teilwert) in das Betriebsvermögen einlegen müssten. Befänden sich die Ferienwohnungen im steuerlichen Privatvermögen, wäre es hingegen unschädlich, Räume des privaten Wohnhauses dem Betrieb „Ferienwohnung“ zur Verfügung zu stellen.
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(Folge 9-2024)