Pferdezucht extra versteuern?

Wir bewirtschaften 10 ha Acker und Grünland, züchten Isländerpferde und halten ein paar Pensionspferde. Müssen wir als 13a-Landwirte den Gewinn aus Pferdezucht und Pensionshaltung extra versteuern? Oder ist alles im neuen Flächenbeitrag enthalten?

Landwirtschaftliche Betriebe mit eigenen und gepachteten Flächen (ohne Forst und Sonderkulturen) bis zu 20 ha LN können ihren Gewinn nach § 13a des Einkommensteuergesetzes („13a-Landwirte“) ermitteln. Da­rüber hinaus dürfen die Tierbestände (eigene und Pensionspferde) nicht über 50 Vieheinheiten (VE) betragen.
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