Pachteinkünfte wie versteuern?

Ich besitze ein Anwesen von 3,47 ha. Nachdem mein Vater 1966 verstorben war, haben wir alle Flächen, außer einer kleinen Obstwiese (0,5 ha), verpachtet. Ein schriftlicher Pachtvertrag wurde nie gemacht. Meine Eltern haben keine Steuererklärungen abgegeben. Nun habe ich erstmals einen schriftlichen Pachtvertrag abgeschlossen. Muss ich die Pacht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Land- und Forstwirtschaft versteuern?

Nachdem Ihr Vater 1966 verstorben war, haben Sie sämtliche Flächen, bis auf die Obstwiese am Hof von 0,5 ha, an einen Landwirt verpachtet. Dadurch können Sie die Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung vom 17. Dezember 1965 zur parzellenweisen Verpachtung eines...