Nichtlandwirt bei Erbschaft befreit?

Eine Person, die außerhalb der Landwirtschaft tätig ist, erbt eine landwirtschaftliche Fläche, die bis zum Tod des Erblassers verpachtet war. Das Grundstück ist landwirtschaftliches Betriebsvermögen. Der Erbe verpachtet die Fläche wiederum zunächst für zwölf Jahre. Wie sieht es mit der Erbschaftsteuer aus?

Bei der Erbschaftsteuer sind zwei Dinge auseinanderzuhalten: die Bewertung der Erbmasse und die steuerliche Belastung des Erbes.

Auch verpachtete landwirtschaftliche Betriebe, unabhängig davon, ob sie sich im Privat- oder Be­triebsvermögen befinden, unterfallen der Verschonung wie aktive Betriebe. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Todeszeitpunkt für nicht mehr als 15 Jahre verpachtet sind. Die am Todestag bereits verstrichene Pachtdauer spielt...