Wochenblatt-Leser Ulrich P. fragt: Ich bin 13a-Landwirt. Nun möchte ich etwa 10 bis 15 Stellplätze an Wohnwagenbesitzer vermieten. Ich gehe von 50 € Miete pro Monat und Wohnwagen aus. Muss ich die Mieteinnahmen versteuern und wenn ja, wie?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Werden auf einem landwirtschaftlichen Betrieb Stellplätze an Wohnwagenbesitzer vermietet, sind die Mieteinnahmen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Bei 13a-Landwirten (bis 20 ha LN) sind die Mieteinnahmen brutto, also ohne Abzug von Betriebsausgaben, dem pauschalen Gewinnansatz von derzeit 350 €/ha hinzuzurechnen.
Vorjahr unter 22.000 €?
Umsatzsteuerlich müssen Sie als Kleinunternehmer nichts veranlassen, wenn Sie mit den Umsätzen im Vorjahr unter 22.000 € liegen. Dabei werden die Umsätze aus der Vermietung der Stellplätze und beispielsweise die Erlöse aus dem Stromverkauf zusammengerechnet.
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(Folge 40-2023)