Lohnunternehmen als Kleingewerbe?

Leserfrage: Ich halte ein paar Pferde und besitze Maschinen zur Grünlandpflege. Ich überlege, ein land­wirtschaftliches Lohnunternehmen im Rahmen eines Klein­gewerbes anzumelden.

Wochenblatt-Leser Stefan P. fragt: Ich halte ein paar Pferde und besitze Maschinen zur Grünlandpflege. Ich überlege, ein land­wirtschaftliches Lohnunternehmen im Rahmen eines Klein­gewerbes anzumelden. Kann ich den Schlepper als Lohnunternehmer mit einem steuerbefreiten Kennzeichen anmelden? Werden die vorhandenen Maschinen und Geräte in das Betriebs­vermögen überführt? Was ist, wenn ich etwa in drei Jahren das Kleingewerbe aufgebe? Muss ich, wenn ich die Maschinen verkaufe, Steuern zahlen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Aus steuerlicher Sicht spricht nichts gegen die Gründung eines Kleingewerbes als landwirtschaftlicher Lohnunternehmer. Sie müssten...