Lohnmast: Wie viel Umsatzsteuer?
Seit 2005 mäste ich für einen Futtermittelhersteller Kälber im Lohn. Meine Umsatzsteuer stelle ich mit 10,7 % in Rechnung. Jetzt wies mich ein Händler auf einen neuen Steuererlass hin. Danach müssten Lohnmäster vom 1. November 2010 Umsatzsteuer mit 19 % berechnen. Zudem müsste ich beim Verkauf von landwirtschaftlichen Maschinen, die ich überwiegend für die Lohnmast einsetze, 19 % berechnen und ans Finanzamt abführen. Stimmt das?
Ob Landwirte bei der Umsatzsteuer die Pauschalregelung anwenden können, ist im Umsatzsteuergesetz geregelt. Bislang wurde das Gesetz durch eine Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung, die Umsatzsteuer-Richtlinie, verbindlich für die Finanzämter ausgelegt. Mit Wirkung vom 1. November 2010 wurde die Richtlinie aufgehoben und durch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass ersetzt. Der Erlass bindet auch nur die Finanzverwaltung. Für die Finanzgerichte entfaltet der...