Lohnmast: Wie viel Umsatzsteuer?

Seit 2005 mäste ich für einen Futtermittelhersteller Kälber im Lohn. Meine Umsatzsteuer stelle ich mit 10,7 % in Rechnung. Jetzt wies mich ein Händler auf einen neuen Steuererlass hin. Danach müssten Lohnmäster vom 1. November 2010 Umsatzsteuer mit 19 % berechnen. Zudem müsste ich beim Verkauf von landwirtschaftlichen Maschinen, die ich überwiegend für die Lohnmast einsetze, 19 % berechnen und ans Finanzamt abführen. Stimmt das?

Ob Landwirte bei der Umsatzsteuer die Pauschalregelung anwenden können, ist im Umsatzsteuergesetz geregelt. Bislang ­wurde das Gesetz durch eine Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung, die Umsatzsteuer-Richtlinie, verbindlich für die ­Finanzämter ausgelegt. Mit Wirkung vom 1. November 2010 wurde die Richtlinie aufgehoben und durch den Umsatzsteuer-­Anwendungserlass ersetzt. Der Erlass ­bindet auch nur die Finanzver­waltung. Für die Finanzgerichte entfaltet der...