Lohnkosten nicht ausgewiesen

Wir renovieren unser Wohnhaus. Eine Firma hat uns jetzt eine Rechnung geschickt, in der die Lohnkosten nicht gesondert ausgewiesen sind. Wir wollten die Lohnkosten bei der nächsten Steuererklärung angeben. Leider haben wir die Rechnung schon überwiesen. Was können wir tun?

Für Handwerkerleistungen können Sie, so weit Sie als Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im privaten Haushalt durchgeführt werden, 20 % der begünstigten Aufwendungen, höchstens 1200 € im Kalenderjahr, auf die Einkommensteuer anrechnen.

Begünstigt sind Arbeitskosten zuzüglich Umsatzsteuer. Zu den Arbeitskosten rechnen auch die Maschinen- und die Fahrtkostenpauschale. Die Arbeitskosten müssen – um steuerlich...