Kleinkläranlage: Betrieb wie regeln?

Im Mai 1991 hatte ich auf unserem Grundstück mit einem Nachbarn eine Kleinkläranlage gebaut, die wir seitdem gemeinsam nutzen. Der Nachbar hat 50 % der Anschaffung (12.000 €) und 50 % der laufenden Kosten getragen. Nun will er sein Haus verkaufen und im Vertrag mit dem Käufer eine Regelung für die Grubennutzung aufnehmen. Mir wäre lieber, ich würde die Dinge selbst mit dem neuen Hausbesitzer regeln. Bisher war alles mündlich vereinbart.

Sie haben mit Ihrem Nachbarn einen Gesellschaftsvertrag geschlossen über die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage. Es handelt sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach § 705 ff BGB. Auch wenn Sie nichts Schriftliches abgefasst haben, liegt ein solcher Vertrag vor, denn er kann ohne Einhaltung einer Form geschlossen werden.

Nunmehr möchte einer der Gesellschafter aus der GbR ausscheiden, weil er sein Grundstück veräußern möchte. Er möchte – juristisch gesehen – seinen Gesellschaftsanteil auf den Käufer übertragen.

Doch ohne Ihre Zustimmung ist dies nicht möglich. Nach § 717 BGB sind die Ansprüche, die den...