Keine Chance, Steuern zu sparen?

Ich bin Rentner und betreibe eine Baumschule. Vom Landesbetrieb Straßen NRW erhalte ich demnächst 275.000 €. Einmal für eine Fläche (4.000 m2), die man benötigt. Zudem wird die Wirtschaftserschwernis entschädigt. Mangels Nachfolger möchte ich den steuerlichen Gewinn nicht reinvestieren. Was bleibt mir da?

Die Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse ist eine laufende einkommensteuerpflichtige Einnahme. Eine Verteilungsmöglichkeit auf mehrere Jahre sieht das Gesetz nicht vor. Hingegen können Sie die Einnahme aus dem Verkauf der Fläche zur Größe von 4000 m2 durch eine sogenannte § 6b-Rücklage neutralisieren und später diesen Gewinn auf begünstigte Wirtschaftsgüter wie...