Wochenblatt-Leser Torben F. in O. fragt: Die Rentenbank passt regelmäßig die Konditionen ihrer Programmkredite an. Jetzt ist mir aber Folgendes aufgefallen: Seit dem 12. Update vom 1. Juni 2023 ändert sich bei den beihilfefreien Konditionen nichts – zumindest nicht bei Laufzeit und Zinsbindung von 10 bzw. 20 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr. Hat das einen Grund?
Christian Pohl, Landwirtschaftliche Rentenbank, antwortet: Ja, es hat einen Grund, dass wir schon länger keine Anpassungen in den beihilfefreien Konditionen vorgenommen haben. Bis auf die ganz langen Laufzeiten liegen nämlich aktuell alle Konditionen in der Beihilfe.
Förderprogramme durch EU notifizieren
Die Darlehen aus unseren Förderprogrammen können Beihilfen im Sinne der EU-Kommission enthalten. Alle Förderprogramme müssen daher bei der EU angemeldet und dort notifiziert werden. Die Beihilfen sowie die maximal kumulierbaren Beihilfeobergrenzen ergeben sich für die geförderten Investitionen aus unterschiedlichen EU-Verordnungen.
Deshalb haben wir so viele unterschiedliche Programme. Beispielsweise fallen die Investitionen in den Programmen „Wachstum“ und „Nachhaltigkeit“ unter die „Agrar-GVO“, Investitionen in den Programmen „Produktionssicherung“ und „Liquiditätssicherung“ fallen dagegen unter die VO „De-minimis Agrarsektor“.
Beihilfewert gleich Zinsvorteil
Als Beihilfewert wird nur der Zinsvorteil berücksichtigt, den das Unternehmen erhält. Dieser errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Zinssatz für den Kreditnehmer und dem bei Kreditzusage gültigen Referenzzinssatz der EU. Der Referenzzinssatz spiegelt dabei näherungsweise den „Marktzinssatz ohne Vergünstigung“ wider.
Beihilfe auf Darlehensrechner ermitteln
Und hier liegen wir seit einiger Zeit eben immer unter dem EU-Referenzzinssatz. Dadurch enthalten fast alle Konditionen eine Beihilfe. Hinweis: Ob eines unserer Darlehen eine Beihilfe enthält, lässt sich einfach mit dem Darlehensrechner auf www.rentenbank.de prüfen. Er berechnet nämlich nicht nur ein unverbindliches Angebot für den Tilgungsplan, sondern auch den jeweiligen Beihilfewert.
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(Folge 23-2023)