Kein Erbe – aber hohe Rechnung vom Steuerberater?

Leserfrage: Vor zwei Jahren starb mein Mann. Ich hatte einen Steuerberater für die Erstellung der Steuererklärung beauftragt. Er stellt mir rund 3000 € in Rechnung. Das erscheint mir sehr hoch.

Wochenblatt-Leserin Christiane K. fragt: Vor zwei Jahren starb mein Mann. Der Hof wurde unserem Sohn übertragen. Ich bekomme ein Altenteil. Laut Finanzamt muss ich keine Erbschaftsteuer zahlen. Ich hatte einen Steuerberater für die Erstellung der Steuererklärung beauftragt. Er stellt mir rund 3000 € in Rechnung. Das erscheint mir sehr hoch, zumal ich nichts geerbt habe. Ist dieser Betrag gerechtfertigt?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Eine Steuerberaterrechnung müssen Sie dann bezahlen, wenn Sie den Steuerberater mit der Feststellungserklärung nach dem...