Wochenblatt-Leser Jan P. fragt: Kann ich trotz Einkommensteuerbefreiung bei kleinen Photovoltaik-Anlagen einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) geltend machen?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Die Photovoltaik-Anlagen sind bei Beachtung der Grenzen von 30 kWp bzw. 15 kWp seit dem 1. Januar 2022 einkommensteuerfrei. Die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages (IAB) macht naturgemäß bei steuerfreien Erträgen keinen Sinn. Gleichwohl können Sie ausweislich des Gesetzeswortlauts unseres Erachtens für die geplante Anschaffung einer begünstigten Photovoltaikanlage einen solchen IAB geltend machen. Zu berücksichtigen ist aber, dass es bei Anschaffung einer steuerbefreiten Photovoltaik-Anlage zu einer rückwirkenden Streichung des IAB als steuermindernde Position (mit Zinsfolge) kommt, sodass lediglich ein Steuerstundungseffekt (50 % der Anschaffungskosten) erzielt werden kann.
Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung werden kurzfristig mit den Vertretern der Finanzbehörden der Länder erörtert. Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah ein Anwendungsschreiben hierzu zu veröffentlichen.
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(Folge 12-2023)