Der Hofübergabevertrag ist notariell zu beurkunden. Das Notariat übersendet eine Abschrift des Vertrages an das Finanzamt. Das für die Schenkungsteuer zuständige Finanzamt wird Sie gegebenenfalls zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auffordern.
Dessen ungeachtet sind die land- und forstwirtschaftlichen Flächen begünstigungsfähig, das heißt, wenn sie fünf Jahre lang nach der Hofübergabe nicht verkauft werden, entsteht keine Schenkungsteuer.
Die Wohnungen sind nach dem Sach- bzw. Ertragswertverfahren zu bewerten. Eine Landwirtschaftliche Buchstelle oder ein Steuerberater wird Ihnen bei der Wertermittlung behilflich sein.
Kosten für eine Steuererklärung
Welche Kosten kommen auf Sie bei einer Steuererklärung durch den Steuerberater zu? Zum einen ist eine Feststellungserklärung für die Bewertung des Hofes einschließlich der Wohnungen abzugeben. Die Höhe der Gebühr dafür hängt von deren Wert ab, mindestens 25.000 € sind als Wert anzusetzen.
Angenommen, der erklärte Wert liegt bei 100.000 €, dann liegt der Gebührenrahmen zwischen 79,64 und 1433,70 € zuzüglich Auslagenersatz von 20 € und 19 % Umsatzsteuer.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand des Steuerberaters und dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit. Üblich ist der Ansatz einer Mittelgebühr, das wären im Beispiel 756,67 € pro Erklärung.
Für die Erbschaftsteuererklärung gilt das sinngemäß. Hier ist der Gegenstandswert der Wert des Erwerbers, mindestens 16.000 €. Bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 100.000 € reicht der Gebührenrahmen von 318,60 bis 1593 € zuzüglich Auslagenersatz von 20 € und 19 % Umsatzsteuer.
Baurecht prüfen
Die auf der Hofstelle befindliche Wohnung ist nicht begünstigungsfähig. Steuerlich wäre es unschädlich, wenn Sie diese Wohnung als gewerbliche Fläche vermieten. Vorab sollten Sie prüfen, ob die Umnutzung baurechtlich zulässig ist.
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