Hofstelle auf zwei Kinder aufteilen?

Leserfrage: Wir wollen unsere Hofstelle zu gleichen Teilen an unsere beiden Söhne vererben. Wie sollten wir vorgehen, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?

Wochenblatt-Leserin Monika H. fragt: Unsere Hofstelle (nicht in der Höfeordnung, 6 ha verpachtete Nutzfläche, Nebenerwerb) umfasst ein Einfamilienhaus, ein Wirtschaftsgebäude, einen Garten und eine Scheune, in welche eine Wohnung eingebaut wurde. Unsere beiden Söhne führen diesen Hof nicht weiter. Wir wollen sie zu gleichen Teilen als Erben einsetzen. Wie sollten wir vorgehen, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Sie wollen für Ihren Hof im Nebenerwerb eine testamentarische Regelung des Inhalts haben, dass jedes der Kinder einen Teil des Hofes erhält. Nach Ihrem Tode würde eine...