Wird der Hof Ihres Onkels im Rahmen einer geschlossenen Hofübergabe an Sie übertragen, ist dies einkommensteuerlich neutral. Mit der Übertragung würden Sie auch eine etwaige Reinvestitionsverpflichtung aus der Veräußerung des 6b-Fonds übernehmen. Soweit Sie über eine Schenkung mit einem Nießbrauchsvorbehalt nachdenken, müssen Sie dabei zwei Dinge bedenken:
Bezogen auf das Betriebsvermögen muss der gesamte Betrieb (landwirtschaftliche Nutzflächen, Wirtschaftsgebäude, Hofstelle, lebendes und totes Inventar) davon erfasst sein. Steuerschädlich ist die Vereinbarung eines Nießbrauchs bezüglich einzelner Flächen bzw. Wirtschaftsgüter.
Bezogen auf die Flächen und vermieteten Wohneinheiten würden Ihr Onkel und Ihre Tante weiter die Einnahmen aus der Verpachtung und Vermietung versteuern. Sie dürfen die von ihnen getragenen Aufwendungen einschließlich der AfA für die Wohnungen weiter in Anspruch nehmen.
Schenkungssteuer beachten
Bei der Schenkungssteuer unterliegen Sie als Neffe der Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 €. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Wirtschaftsgebäude sind dabei begünstigungsfähig, das heißt, wenn Sie diese Flächen fünf Jahre lang nicht veräußern, würde dafür keine Schenkungsteuer entstehen. Hingegen werden die selbst bewohnten bzw. vermieteten Wohnungen mit dem Sachwert- bzw. Ertragswertverfahren bewertet werden. Bei einem Erwerb bis einem Wert von 300.000 € wäre eine 20-%ige Schenkungssteuer fällig. Bei Vereinbarung des Vorbehaltsnießbrauchs würden die Nutzungen für den Hof (etwa die Pacht für die Flächen und Mieteinnahmen) mit der Lebenserwartung Ihres Onkels bzw. Ihrer Tante kapitalisiert und als Verbindlichkeit abgezogen werden. Weil wir die Werthaltigkeit der Wohnungen und die erzielten Mieteinnahmen nicht kennen, können wir nicht beurteilen, ob unterm Strich noch eine Schenkungsteuerbelastung verbleibt. Nach dem ersten Anschein ist auf jeden Fall die Schenkungsteuerbelastung bei Vereinbarung eines Nießbrauchsrechtes geringer als ohne ein Nießbrauchsrecht.
Steuerlich motivierte Adoption untersagt
Eine zivilrechtliche Frage ist, ob eine Adoption möglich ist. Verschiedene Gerichte haben eine Erwachsenenadoption bei einer hauptsächlich steuerlich motivierten Annahme untersagt. Hier kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Das Familiengericht prüft insbesondere, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis gegeben ist.
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