Heiraten, um Schenkungssteuer zu sparen?

Leserfrage: Ich bin Nebenerwerbslandwirt, 56 Jahre, kinderlos. Ich möchte meiner Lebensgefährtin das Haus mit Hoffläche (keine Höfeordnung) vererben und die Flächen meinem Paten­kind.

Wochenblatt-Leser Manuel T. fragt: Ich bin Nebenerwerbslandwirt, 56 Jahre, und möchte ein Testament erstellen. Meine Lebensgefährtin und ich sind kinderlos. Ich möchte ihr gerne das Haus mit Hoffläche (keine Höfeordnung) vererben und die Flächen meinem Paten­kind. Wie stellt sich die steuerliche Belastung dar? Wäre es vorteilhaft, vorab zu heiraten bzw. das Haus/Hoffläche aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Um es vorweg zu sagen: Aus schenkungsteuerlicher Sicht ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre jetzige Lebensgefährtin heiraten....