Haus und Acker geerbt – und die Steuer?

Leserfrage: Wenn ich für das geerbte Haus schon Erbschaftsteuer bezahlt habe, muss ich dann noch Einkommensteuer bezahlen, wenn ich es verkaufe?

Wochenblatt-Leserin Ines G. in R. fragt: Im Jahr 2019 erbte ich von einem entfernten Verwandten ein Wohnhaus und 5 ha Ackerland – ein ehe­maliger Nebenerwerbshof, seit Jahrzehnten verpachtet. Für das Haus zahlte ich 40  000 € Erbschaftsteuer, war das korrekt? Wegen des Renovierungsstaus will ich das Wohnhaus verkaufen. Muss ich auf den Verkaufs­erlös Einkommensteuer zahlen? Ich bin 58 Jahre alt.

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, informiert: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden im Erbgang begünstigt. Solange die landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht innerhalb von fünf Jahren abverkauft werden, entsteht keine Erbschaftsteuer. Das gilt auch für die von Ihnen geerbten 5 ha Ackerland.

Ehemals selbst bewohnte...