Gutschein nicht mehr gültig

Ich habe einen Gutschein von einem Gartencenter im Wert von 80 € wiedergefunden. Leider ist der Gültigkeitszeitraum seit fünf Wochen verstrichen. Mir ist schon klar, dass ich als Besitzerin des Gutscheins keinen Anspruch mehr auf dessen Einlösung habe. Aber wie sieht es denn mit der Rückerstattung des Geldwertes aus, schließlich hat das Geschäft ja bereits Geld für den Gutschein eingenommen?

Ein Gutschein kann von dem Aussteller grundsätzlich befristet werden. Die Befristung darf allerdings auch nicht zu kurz bemessen sein, es darf also keine unangemessen kurze Frist sein. Was genau eine unangemessene kurze Frist ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei dem Gutschein eines Gartencenters dürfte dies eine Zeitspanne von unter einem Jahr sein.

Aber auch nach...