Grundstück oder Geld schenken?

Meine jüngste Tochter möchte ein Haus bauen. Deshalb möchte ich ihr ein Grundstück (1,2 ha) zukommen lassen, das der Nachbar gepachtet hat. Mit Blick aufs Finanzamt suchen wir die beste Lösung. Sollte ich die Fläche der Tochter übertragen, sodass sie als Verkäuferin auftritt? Oder sollte ich verkaufen und ihr das Geld schenken?

Ihre Tochter fällt schenkungssteuerlich in die Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 400.000 €. Die Schenkung ist mit dem Bodenrichtwert für das landwirtschaftliche Grundstück zu bewerten. Bei einer Fläche von 12.000 m2 und Fehlen anderer Vorschenkungen dürfte Schenkungsteuer nicht entstehen.

Eine andere Frage ist, ob Einkommensteuer fällig wird. Die Schenkung an Ihre Tochter bewirkt bei Ihnen eine steuerpflichtige Entnahme. Die Entnahme ist mit dem Verkehrswert (steuerlich: Teilwert) zu bewerten. Liegt der Verkehrswert über dem Buchwert (achtfache Ertragsmesszahl), entsteht bei Ihnen ein laufender, nicht begünstigter Entnahmegewinn.

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