Grundsteuer A und steuerliches Privatvermögen?

Leserfrage: Meinen Hof im Landschaftsschutzgebiet habe ich 1990 gekauft. Ich betreibe eine Hobbytierhaltung. Das Finanzamt ordnet die Flächen als Betriebsvermögen zu Grundsteuer A ein.

Wochenblatt-Leser Richard E. fragt: Meinen Hof im Landschaftsschutzgebiet habe ich 1990 gekauft. Ich betreibe eine Hobbytierhaltung. Das Finanzamt ordnet die Flächen als Betriebsvermögen zu Grundsteuer A ein. Entstehen mir bei einer Vererbung bzw. Veräußerung durch eine Änderung ins Privatvermögen steuerlich Nachteile? 

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Im Fall der „Hobbylandwirtschaft“ ist die...