Wochenblatt-Leserin Manuela F. in A. fragt: im Beitrag „Höhere Grundsteuer für Sonderkulturen“ in Wochenblatt-Folge 9 beschreiben Sie, wie die Grundsteuer für Sonderkulturen ermittelt wird. Worauf basiert der meines Erachtens hohe Bewertungsfaktor 19,40 €/Ar für Weihnachtsbaumkulturen?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Zum Hintergrund: Die Bewertung basiert auf den durchschnittlichen Ertragsverhältnissen der BMEL-Testbetriebe (BMEL = Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Die Werte stammen aus „normalen“ Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Werte wurden bundeseinheitlich festgestellt – nicht regional. Es werden nur bei der landwirtschaftlichen Nutzung, der Saatzucht und den Kurzumtriebsplantagen die regionalen Verhältnisse über den Ansatz der Ertragsmesszahlen erfasst.
BMEL errechnet Durchschnittswerte
In dem BMEL-Testbetriebsnetz erfasst das Bundesministerium deutschlandweit die Rohdaten zur Buchführung von 12 000 land- und forstwirtschaftlichen (LuF) Betrieben. Ausgangspunkt für die Ertragsverhältnisse ist das durchschnittliche Betriebseinkommen. Die Auswertung erfolgt nach Betriebszweigen. Dazu gehören auch explizit die Daten der Weihnachtsbaumbetriebe. Das durchschnittliche Betriebseinkommen ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
Das BMEL errechnet die Durchschnittswerte der vergangenen zehn Jahre. Ein Knackpunkt: Das Gesetz zur Reform der Grundsteuer kam 2019 auf den Weg. Daher fließen die zehn Jahre vor 2019 in die Berechnung ein. Die wirtschaftlich schwachen extremen Jahre, unter anderem wegen Kyrill, Borkenkäferkalamität, konnten deshalb bei der forstwirtschaftlichen Nutzung nicht berücksichtigt werden. Aus all den Buchführungswerten der 12 000 Testbetriebe errechnet das BMEL die durchschnittlichen Ertragswerte. Die neuen Bewertungsfaktoren sind gültig bis 2028.
Zur Berechnung
Der Bewertungsmaßstab auf Grundlage der BMEL-Testbetriebsergebnisse ist der Ertragswert.
Der Ertragswert errechnet sich wie folgt: Standardisierter Reinertrag x Kapitalisierungsfaktor (18,6).
Der Standardisierte Reinertrag errechnet sich so: Durchschnittliches Betriebseinkommen derBetriebe geteilt durch durchschnittlich bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche (LF) in ha = Betriebseinkommen/ha LF.
Betriebseinkommen/ha LF abzüglich Lohnaufwand für fremde Arbeitskräfte/ha LF abzüglich Lohn für Betriebsleiter und nicht entlohnte AK/ha LF abzüglich anteiliger Reinertrag für die Wirtschaftsgebäude/ha LF = Reinertrag des Grund und Bodens einschließlich der Betriebsmittel zur LuF Erzeugung/ha LF.
Fazit
Die 19,40 €/Ar ergeben sich aus dem BMEL-Testbetriebsnetz und dem Berechnungsverfahren des BMEL. Sie entsprechen den durchschnittlichen Einkommen der Weihnachtsbaumbetriebe. Vor diesem Hintergrund dürfte der Wert statistisch dem eigenen Betrieb entsprechen. Eine individuelle Abweichung kann sich aufgrund betriebsindividueller Gegebenheiten wie unterschiedlich angesetzter Lohnkosten für den Betriebsleiter und mitarbeitende Familienangehörige ergeben.Wie gesagt, die Durchschnittswerte ermittelt das BMEL. Die Finanzverwaltung muss diese Werte für ihre Berechnungen im Grundsteuerwertverfahren anwenden.
Lesen Sie mehr:
(Folge 13-2024)