Grundschuld: Eintrag löschen lassen?

Leserfrage: Vor zehn Jahren habe ich ein Darlehen aufgenommen. Die Grundschuld ist im Grundbuch eingetragen. Das Darlehen ist nun getilgt. Kann ich die Grundschuld löschen?

Wochenblatt-Leserin Karin O. fragt: Vor zehn Jahren habe ich ein Darlehen aufgenommen, um ein Haus zu bauen. Die Grundschuld ist im Grundbuch eingetragen. Mit Sondertilgungen habe ich das Darlehen nun getilgt und überlege, die Grundschuld zu löschen. Dazu habe ich einige Fragen.

Henrik Nolte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Welche Rechte hat die Bank, wenn der Eintrag gelöscht ist?: Mit Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch kann die Bank als Grundschuldgläubigerin keinerlei Rechte mehr herleiten. Davon unabhängig sind sonstige schuldrechtliche Ansprüche. Allerdings wird die Bank eine Löschungsbewilligung hinsichtlich der Grundschuld erst erteilen, wenn sämtliche schuldrechtlichen Verbindlichkeiten erledigt sind, die mit der Grundschuld verbunden waren.

Erfährt der Darlehensgeber, wenn sich das Grundbuch ändert - etwa durch den Verkauf von Grundstücken?: Eine automatische Mitteilung an den...