Gebühr erlaubt?

Seit einigen Jahren bin ich gerichtliche Betreuerin für einen Onkel. Jedes Jahr benötige ich von der Bank eine Saldenbescheinigung. Im ersten Jahr musste ich für diese Bescheinigung 10 € und im zweiten Jahr 15 € Gebühr zahlen. Darf die Bank diese Gebühr verlangen?

Dagegen wird wenig einzuwenden sein. Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Bankgebühren dann unzulässig, wenn sie für eine Leistung verlangt werden, die vor allem im Interesse der Bank liegt. So kippte der BGH zum Beispiel Bearbeitungsgebühren für die Führung eines Darlehenskontos, weil dies der Buchhaltung der Bank dient, während der Kunde ein gesondertes Darlehenskonto gar nicht braucht (Az. XI ZR 388/10). Laut diesem Urteil...