Wochenblatt-Leser Patrick B. in E. fragt: Aufgrund körperlicher Einschränkungen werde ich im Laufe des Jahres 2023 Rentner. Um dann keine weiteren Einkünfte zu haben, möchte ich aus der GbR (bestehend aus 15 ha Grünland, mehreren Stück Rindvieh und 6 ha Forst insgesamt) ausscheiden und meinen Anteil meiner Frau überlassen. Eigentümer meines Anteils (10 ha) bleibe ich. Verursacht dieses Vorgehen Steuerzahllasten?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, kann informieren: Wir kennen zwar die Einzelheiten Ihrer GbR-Konstruktion nicht, gehen aber davon aus, dass Sie unter anderem 10 ha Grünland der GbR zur Nutzung überlassen haben. Weiter gehen wir davon aus, dass es sich um keine Tierhaltungskooperation handelt, die nur unter Haupterwerbslandwirten gegründet werden kann.
Sonderbetriebsvermögen der GbR
Mit der Überlassung Ihrer Flächen an die GbR stellen diese notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Gesellschaft dar. Werden zum Beispiel von der GbR Pachtzinsen gezahlt, sind das Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Gesellschaftsbeteiligung. Die Behandlung der Flächen als Sonderbetriebsvermögen hat dabei Vorrang vor Ihrem Verpächterwahlrecht. Steuerlich können Sie nur eigenständige Wirtschaftsgüter, nicht aber Unternehmensanteile verpachten.
Nutzungsüberlassungsvertrag
Wollen Sie bei dem Rentenbezug ab 2023 eine Rentenkürzung vermeiden, weil Sie selbst noch Einkünfte erzielen, empfehlen wir Ihnen, entweder Ihren GbR-Anteil einschließlich des Sonderbetriebsvermögens an die Ehefrau unentgeltlich zu übertragen oder aber aus der Gesellschaft auszuscheiden und dann die Flächen der Ehefrau ebenfalls unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen (sogenannter Nutzungsüberlassungsvertrag).
Mit dem Ende Ihrer Beteiligung an der GbR verlieren die Flächen zwar ihre Eigenschaft als Sonderbetriebsvermögen, nicht aber ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen des ruhenden landwirtschaftlichen Betriebes. Erhalten Sie mit dem Ausscheiden aus der GbR keine höhere Abfindung, als Ihrem Kapitalkonto entspricht, ist dieser Vorgang steuerneutral.
Lesen Sie mehr:
(Folge 7-2023)