Garten und Obstwiese in der ­Grundsteuererklärung

Leserfrage: Ist es korrekt, wenn Garten und Obstwiese in der Grundsteuererklärung mit dem ortüblichen Quadratmeterpreis berechnet werden?

Wochenblatt-Leserin Michaela D. in L. fragt: Einen Teil unseres Grundstücks nutzen wir für ein Wohngebäude, mehr als die Hälfte als Gemüsegarten und Obstwiese. Die Fläche ist nicht befahrbar und kann auch nicht bebaut werden. Bei der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt uns das gesamte Grundstück mit dem üblichen Quadratmeterpreis. Ist das richtig?

Rebecca Kopf, Redaktion, kann informieren: Maßgeblich sind die Angaben des Sachdatenauszuges für Ihr Grundstück. Diesem Dokument ist zum Beispiel zu entnehmen, ob es sich etwa um eine Fläche der Land- und Forstwirtschaft oder...


Mehr zu dem Thema