Für Bauflächen Grundsteuer B?

Die Stadt hat für eine Teilfläche (8 ha) meines Hofes einen Bebauungsplan aufgestellt. Muss ich für die Fläche, solange ich sie landwirtschaftlich nutze, weiter Grundsteuer A zahlen oder wird sie als Grundvermögen (Grundsteuer B) eingestuft?

Ob die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Fläche) oder Grundsteuer B (Grundvermögen) berechnet wird, richtet sich nach der Einheitsbewertung. Hier gilt der Grundsatz, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen immer als landwirtschaftliches Vermögen zu bewerten sind.

Grundsteuer B wird dann fällig, wenn folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind:

– die Flächen sind in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen,

– die sofortige...