Fünf Jahre kein Holz ernten?

2011 habe ich 40 ha Wald geerbt. Er müsste durchforstet werden, einige Stücke sind auch schlagreif. Doch der Steuerberater meinte, dass ich in den nächsten fünf Jahren kein Holz schlagen sollte, sonst müsste ich Erbschaftsteuer entrichten. Einmal habe ich schon Erbschaftsteuer gezahlt.

Anfang 2009 ist die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für die Bewertung forstwirtschaftlicher Nutzungen Sonderregelungen nach demselben Schema vor, wie sie für die Landwirtschaft gelten. Auch im forstlichen Bereich wird der höhere Wert aus dem Reingewinnverfahren oder Mindestwertverfahren für die Bewertung angesetzt. Aufgrund geringerer bundesweiter Unterschiede wurde bei der Bewertung für Forst jedoch auf...