Wochenblatt-Leserin Helga S. fragt: Meine Mutter übertrug mir 2013 einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Flächen waren bereits verpachtet. Ich möchte einzelne Flurstücke in mein Privatvermögen überführen. Laut Finanzamt könnte ich eine komplette Betriebsaufgabe erklären, was aber eine hohe Steuerbelastung auslöst. Ist es sinnvoll, meinem Sohn einzelne Flächen zu verkaufen, die ich anschließend zurückkaufe? Kann ich eine Wiese, die seit Jahren brach liegt und nicht verpachtet ist, ins Privatvermögen übertragen?
Arno Ruffer, Steuerberater, antwortet: Mangels einer Betriebsaufgabe durch Ihre Mutter wird die Finanzverwaltung von einem sogenannten ruhenden Betrieb ausgehen. Das bedeutet, dass sämtliche verpachteten Flächen notwendiges Betriebsvermögen sind. Das Steuerrecht sieht bei Flächen des notwendigen Betriebsvermögens nicht vor, sie einzeln ins Privatvermögen zu überführen. Eine Betriebsaufgabe der Flächen zur gesamten Größe dürfte in der Tat zu teuer sein. Übertragen Sie jedoch einzelne Flurstücke an Ihren Sohn, kommt es zu der von Ihnen gewollten (steuerpflichtigen) Entnahme. Erhält Ihr Sohn die Flächen unentgeltlich, ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert (steuerlich Teilwert) und dem Buchwert (achtfache Ertragsmesszahl) als laufender Gewinn zu versteuern. Dabei sollten Sie bedenken, dass der weitere Verkauf dieser Flächen Einkommensteuer auslösen würde, wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren, sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft, stattfindet. Von einem Rückkauf an Sie würden wir jedoch aus Kostengründen (Notar, Gerichtskosten) abraten. Dasselbe Problem hätten Sie bei der von Ihnen angesprochenen Wiese, die brach liegt.
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(Folge 16-2023)