Fläche für WKA verpachtet: Was ändert sich steuerlich?

Leserfrage: Wie wirkt es sich steuerlich aus, wenn ich eine landwirtschaftliche Fläche an Windkraftanlagen-Betreiber verpachte?

Wochenblatt-Leser Heinz T. in N. verpachtet landwirtschaftliche Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA). Zählen diese Flächen steuerlich noch zum Betriebsvermögen? Wie versteuert er die Pacht dieser Flächen? Wie werden solche Grundstücke im Erbfall steuerlich behandelt?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Zum Betriebsvermögen der Land- und Forstwirtschaft ist zu sagen: Die Überlassung von ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an einen Windpark stellt nach einem Erlass des...