Finanzamt fordert Grundstücksdaten

Leserfrage: Für die Neubemessung der Grundsteuer muss ich sämtliche Daten über meine Grundstücke an das Finanzamt schicken. Müssten die erforderlichen Grundstücksdaten nicht ohnehin schon vorliegen?

Axel K. in S. fragt: Für die Neubemessung der Grundsteuer muss ich sämtliche Daten über meine Grundstücke eigenständig und digital an das Finanzamt schicken. Gegen eine Gebühr übernimmt dies auch die Buchstelle bzw. ein Steuerberater. Müssten die erforderlichen Grundstücksdaten nicht ohnehin schon beim Finanzamt vorliegen und bekomme ich die Gebühr von der Steuer erstattet?

Die Antwort dazu kennt Arno Ruffer, Steuerberater bei der Buchstelle, Münster: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die jetzige Einheitsbewertung, die aus dem Jahr 1964 (alte Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (neue Länder) stammt, nicht verfassungsgemäß ist. Die Einheitswerte können deshalb für Grundsteuerzwecke nicht mehr herangezogen werden.

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