Wochenblatt-Leserin Marie-Louise B. in V. hat eine Frage zur Grundsteuererklärung: Welche Ertragsmesszahlen aus dem Sachdatenauszug gebe ich in Elster an?
Dipl.-Ing. Klaus Müller, Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger, Warendorf, informiert: Soweit die Flächen/Teilflächen der landwirtschaftlichen Nutzung als Ackerland oder Grünland, der Saatzucht oder den Kurzumtriebsplantagen – beide Kulturen stehen auf landwirtschaftlichen Flächen – zuzuordnen sind, ist auch eine entsprechende Ertragsmesszahl (EMZ) zu erklären.
Ertragsmesszahl selbst berechnen
Die von der Vermessungs- und Katasterverwaltung berechnete EMZ findet man im Sachdatenauszug direkt neben der Landwirtschaftlichen Nutzung. Sollte ausnahmsweise hier keine EMZ ausgewiesen sein und die Fläche/Teilfläche wird dennoch landwirtschaftlich genutzt, dann lässt sich die EMZ aus der Fläche in m² multipliziert mit der durchschnittlichen EMZ (dEMZ)/100 berechnen. Diese ist immer unten auf dem Sachdatenauszug zur Grundsteuer A ausgewiesen.
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(Folge 3-2023)