Erst Liebhaberei – nun Steuererklärung

Leserfrage: Kann ich als Landwirt Verluste aus vorangegangenen Jahren bei meinen jetzigen Gewinnen geltend machen?

Wochenblatt-Leser Norbert B. in R. fragt: Bisher galt meine landwirtschaftliche Tätigkeit als Liebhaberei. Jetzt mache ich aufgrund einer vertraglichen Landschaftspflege wieder „langfristig“ Gewinn und soll eine Steuererklärung abgeben. Von den Flächen kann ich aktuell nichts ernten. Kann ich Verluste geltend machen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Wird die...