Wochenblatt-Leser Johannes T. fragt: Eine Amprion-Erdkabeltrasse durchquert eine meiner landwirtschaftlich genutzten Flächen. Habe ich Recht auf eine Dienstbarkeitsentschädigung? Muss ich die Entschädigung versteuern? Mein Hof ist verpachtet und im Privatvermögen.
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Eintrag ins Grundbuch: Energieversorgungsunternehmen nehmen bei der Führung ihrer Versorgungsleitungen, etwa bei Erdkabeln für Strom, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch. Der Grundstückseigentümer räumt vertraglich das Recht zum Bau, Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen ein. In der Regel werden diese Leitungsrechte durch Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert.
Entschädigung für Eigentümer
Für die Einräumung der Dienstbarkeit wird Grundstücks- und Flächeneigentümern eine Entschädigung gezahlt (Dienstbarkeitsentschädigung). Daneben werden im Zusammenhang mit dem Leitungsbau oft weitere Entschädigungen gezahlt.
Steuerliche Behandlung: Bei der steuerlichen Behandlung solcher Entschädigungszahlungen ist zu unterscheiden zwischen Flächen, die sich im Betriebsvermögen befinden, und solchen, die im Privatvermögen sind. Bei Ihnen sind die Flächen im steuerlichen Privatvermögen.
Art der Entschädigung: Bei der Beurteilung der Entschädigung bei Grundstücken im Privatvermögen ist weiter zu unterscheiden, ob die Entschädigung für einen endgültigen Wertverlust gezahlt wird, dann ist diese Entschädigung nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. IX R 31/16) steuerfrei, oder ob es sich um eine zeitlich begrenzte Nutzungsvergütung handelt, dann liegen steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt angeben müssen. Wofür bei Ihnen die Entschädigung gezahlt wird, ergibt sich aus der Vereinbarung mit Amprion. Wurde die Entschädigung nach dem Wertverlust des Grundstücks ermittelt, ist die Zahlung steuerfrei.
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(Folge 13-2023)