Wochenblatt-Leserin Katrin U. fragt: In Kürze wird meine private Rentenversicherung fällig. Ich könnte eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung von rund 40.000 € nehmen. Bei Vertragsabschluss wurde eine Rentengarantiezeit von 17 Jahren vereinbart. Außerdem habe ich die Wahl zwischen einer gewinnabhängigen Rentenerhöhung, die mit rund 160 € pro Monat startet, und einer gleichbleibenden Rente mit lebenslang 170 € pro Monat.
Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, antwortet: Sie fragen sich, was besser für Sie ist: Eine Einmalzahlung von rund 40.000 € einerseits oder der Bezug einer lebenslangen Rente andererseits.
Bei der lebenslangen Rente bietet Ihnen der Versicherer die Wahl zwischen einer etwas höheren, aber starren Rente oder einer anfangs etwas geringeren, dafür eventuell durch Gewinnanteile etwas steigenden Rente an.
Bedenken Sie: Bei der höheren starren Rente würden Sie ganz sicher monatlich etwas mehr erhalten, bei der (vielleicht) steigenden Rente dagegen nur eine unsichere und nicht von Ihnen kontrollierbare Gewinnbeteiligung. Ich kenne die versicherungsmathematischen Gestaltungsmöglichkeiten der Versicherer bei der Gewinnbeteiligung. Mit der gewinnabhängigen Rente würden Sie die „Katze im Sack kaufen“ und auf künftige Rentensteigerungen hoffen, die der Versicherer einseitig festlegt. Ich selbst würde daher die etwas höhere gleichbleibende Rente bevorzugen.
Bei der gleichbleibenden Rente von rund 170 € monatlich, also 2040 € pro Jahr, ist die Frage: Wann haben Sie damit Ihr Geld zurück? Bezieht man die jährliche Ausschüttung auf die Ablaufleistung (= Kapitalabfindung) von 40.000 €, so ergibt sich ein Prozentwert von 5,1 pro Jahr, den Sie bitte nicht als Rendite interpretieren. Denn es sind einfach nur 5,1 %, die Sie – ganz ohne Rendite – Jahr für Jahr von Ihrem eingezahlten Geld zurückerhalten, sodass Sie nach (100 %/5,1 % pro Jahr) also knapp 20 Jahren Rentenbezugsdauer Ihr eigenes Geld wiedersehen – ohne jegliche Rendite und ohne irgendeine Kompensation für die zwischenzeitlich erlittene Inflation. Nehmen Sie an, dass Ihr Kapital (also die Ablaufleistung von 40.000 €) nur 3 % Rendite pro Jahr erbringt – z. B. um davon die erlittene Inflation auszugleichen –, so müssten Sie die Versicherungsrente bereits 32 Jahre lang erhalten, um mit der sofortigen Einmalauszahlung gleichzuziehen. Und bei 4 % Rendite pro Jahr wären es schon 42 Rentenbezugsjahre.
20, 32 oder 42 Jahre Rentenbezug? Was ist vorteilhaft?
Sie wissen, mit welchem Einstiegsalter Sie die Rente erhalten werden, und addieren bitte dieses Alter zu den 20, 32 bzw. 42 Jahren Rentenbezugsdauer hinzu, um zu errechnen, wie alt Sie werden müssten, damit die Rente für Sie vorteilhaft ist. Wahrscheinlich kommen Sie zu dem Ergebnis, dass die von der Versicherung angebotene Rentenzahlung einfach zu klein und für Sie damit unvorteilhaft ist.
Gleichzeitig erkennen Sie, dass im Falle des Eintritts der Rentengarantie von 17 Jahren für Hinterbliebene nur unverzinst (17 x 5,1 %) 86,7 % des Kapitals zurückfließen, sodass für den Versicherer erhebliche sogenannte Sterblichkeitsgewinne entstehen. Da Ihr Versicherer Ihr Kapital sicherlich nicht unverzinst liegen lässt, sondern damit 3, 4 oder 5 % Rendite pro Jahr erwirtschaften wird, sind die Sterblichkeitsgewinne wohl sogar erheblich höher, als auf den ersten Blick erkennbar.
Insoweit sieht die Einmalzahlung = Ablaufleistung attraktiver aus als eine Rente. Würden Sie dann die Einmalauszahlung noch privat anlegen, könnten Sie sich Ihre „Zusatzrente“ selbst entnehmen, monatlich z. B. 180 oder 200 € – allein die aktuellen Angebote für Tages- bzw. Festgeldkonten bieten Ihnen schon 3,25 bis 3,75 % Rendite pro Jahr. Und wenn Sie Ihr Geld zum Beispiel in einem ausschüttenden Aktien-ETF anlegen, erhalten Sie schon eine anfangs fast gleichhohe Rente durch die Ertragsausschüttung, die jedoch – bei kleinen Schwankungen – über die Jahre kräftig wächst und Ihnen mindestens den Schaden durch Inflation ausgleicht.
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(Folge 48-2023)