Wochenblatt-Leser Edmund F. fragt: Ich habe einen kleinen land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mit insgesamt 9 ha Fläche. Kann ich davon 7 ha veräußern, ohne dass es dabei zu einer steuerlichen Betriebszerschlagung kommt? Wie kann ich die Steuerzahllast möglichst niedrig halten?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Betriebszerschlagung verhindern? Ihr landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb hat heute eine Größe von 9 ha. Verkaufen Sie 7 ha davon, führt das zum laufenden steuerpflichtigen Gewinn. Zu versteuern ist der Veräußerungspreis abzüglich der achtfachen Ertragsmesszahl als Buchwert. Der Verkauf von 7 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) führt nicht zur Zerschlagung des Resthofes, wenn eine Fläche von mindestens 3000 m2 zurückbleibt. Sie können also den verkleinerten Betrieb mit noch 2 ha als land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb weiterführen.
Steuerzahllast niedrig halten?
Sie können prüfen, ob es günstiger ist, im Zuge des Verkaufs der 7 ha eine Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Die Versteuerung des Aufgabegewinns ist begünstigt, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Unter Umständen steht Ihnen dann ein Freibetrag von 45.000 € zur Verfügung und auf jeden Fall ein ermäßigter Steuersatz. Allerdings müssten Sie die nicht verkaufte Hofstelle und 2 ha LN mit dem Verkehrswert (steuerlich gemeiner Wert) ansetzen.
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(Folge 48-2023)