Dienstleistung als 13a-Landwirt ­versteuern?

Leserfrage: Wie sind nicht landwirtschaftliche Dienstleistungen zu versteuern?

Wochenblatt-Leser Michael D. in E. möchte als Nebenerwerbslandwirt (§ 13a) Rasenmähen und Schnee­räumen als Dienstleistung anbieten. Mit wie viel Prozent ist die Mehrwertsteuer anzusetzen? Kann er von den Einnahmen 40 % als Sondergewinn zum landwirtschaftlichen Gewinn aufschlagen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Nicht landwirtschaftliche Dienstleistungen,...