Wochenblatt-Leser Thomas B. fragt: Ich betreibe eine 14-kWp-PV-Anlage. Die Einspeiseerlöse zahlt der Netzbetreiber aus. Ich unterliege der Kleinunternehmerregelung. Die Genehmigung habe ich dem Netzbetreiber vorgelegt. Jetzt fordert dieser für vier Monate die mit Mehrwertsteuer ausgezahlten Einspeiseerlöse zurück. Ich habe die Mehrwertsteuer schon quartalsweise per Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt – kann ich sie zurückfordern?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Ein Kleinunternehmer (Umsatz im Vorjahr bis 22.000 €) ist nicht berechtigt, eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis auszustellen bzw. eine Gutschrift mit Umsatzsteuer zu erhalten. Erhalten Sie gleichwohl eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis, wird von einem unberechtigten Steuerausweis gesprochen. Das Gesetz verpflichtet Sie, den ausgewiesenen Betrag an das Finanzamt abzuführen.
Berichtigung beim Finanzamt beantragen
Wir empfehlen Ihnen, jetzt den Gutschriften durch den Netzbetreiber zu widersprechen und dann im zweiten Schritt die Berichtigung der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer zu beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie die Mehrwertsteuer an den Netzbetreiber zurückgezahlt haben.
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(Folge 46-2023)