Die Versicherungsentschädigung für das abgebrannte (private) Wohnhaus ist steuerfrei.
Anders sieht es mit der Entschädigung für den abgebrannten Sauenstall aus; diese Entschädigung ist – weil ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens zerstört wurde – einkommensteuerpflichtig. Die Versteuerung der Entschädigung kann man in bestimmten Fällen durch Ersatzbeschaffungen vermeiden. Die Regelungen zu einer solchen Ersatzbeschaffung ergeben sich aus keinem Gesetz, sondern sind Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung.
Solche Gewinnübertragungen sind nur bei Anschaffung oder Herstellung funktionsgleicher Wirtschaftsgüter zulässig. Unseres Erachtens dürfte eine annähernde Funktionsgleichheit auch dann vorliegen, wenn Sie anstelle eines Sauenstalles einen Hähnchenstall errichten möchten.
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, empfehlen wir Ihnen, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt über die Ersatzbeschaffung einzuholen.
(Folge 49-2020)